Manipulation Nr. 1
Am 07. Januar 2024 wurde der neue Vorstand gewählt.
Nach der Vorstellungrede durften Mitglieder Fragen an den Kandidaten stellen. - Nicht so von einem Mitglied. Das verhinderte der Versammlungsleiter Riedeldorf. Irgendwie geht Demokratie anders. Keines der Mitglieder erhob seine Stimme ob des Unrechts.
Brave Mitglieder!
Manipulation Nr.2
Am 20. Februar 2024 wurden die Kandidaten Zur SVV (StadtVerordneten Versammlung) im AfD Kreisverband aufgestellt. Auch hier ist es üblich ist, dass Kandidaten sich vorstellen und sie von den anwesenden Mitgliedern befragt werden dürfen. Nicht so beim AfD-Kreisverband an der Havel. Da wird einem Mitglied, nämlich mir, das Fragerecht entzogen, mal wieder.
Die abenteuerliche Begründung steht im Protokoll der Wahlversammlung:
"Zuvor
ist er durch Eigeninteresse
geleitete Fragen
aufgefallen.
Diese
Fragen dienten lediglich zum
Stören
und Demoralisieren der
Kandidaten.
Der
Versammlungsleiter nahm
diese Fragen auf Grund
fehlenden Bezugs nicht an."
Daraus ist zu entnehmen, dass nur genehme Fragen erlaubt sind.- 1989 hatte es hier offensichtlich in diesem Kreisverband nie gegeben.
Anmerkung:
Das Recht, Fragen an den Kandidaten zu
stellen, wird hier ausschließlich dem Fragesteller verwehrt, da man
glaubt, dass seine Fragen abzuwehren sind, da sie durch
"Eigeninteresse" geleitet sind.
"Eigeninteresse" ist offenbar KV-schädlich.
Woher weiß der Versammlungleiter, was
der Inhalt der Frage ist, bevor sie gestellt wurde? - Er nimmt schon
einmal hellseherisch auch einen "fehlenden Bezug"
an.
Hier wird präventiv ein
Kommunikationsverbot in undemokratischer Weise durchgesetzt.
Selektiert wird zwischen "störenden,
demoralisierenden" Fragen und normalen
Fragen. Der VL greift damit in die Autonomie eines Mitglieds ein,
aber auch in das Persönlichkeitsrecht des befragten Kandidaten, dem
die Möglichkeit auf Beantwortung, bzw. Nichtbeantwortung genommen
wird.
Auch den anwesenden Wählern ist somit
die Gelegenheit entzogen worden, sich selbst ein umfassendes Bild des
Kandidaten zu machen, wenn dieser nur auf genehme Fragen antwortet.
Stichwort: "Betreutes Wählen"
Bereits im Jahr 2021 hatte der VL
einen Parteiausschluss befürwortet, das er mit Stellen von
provokativen Fragen an den Kandidaten begründete.
Zitat:
Ergebnis:
Herr Riedelsdorf als
Versammlungsleiter hat auch hier erneut manipulativ in Form von
Zensur in den Wahlakt eingegriffen. Er versuchte auf diese Weise,
Kandidaten aus dem Vorstand vor eventuellen Blößen zu schützen. -
Wäre den Wählenden der Fragegegenstand und die Stellungnahme des
Kandidaten bekannt gewesen, bestünde die Möglichkeit eines anderen
Wahlergebnisses. - Daher ist dieses Wahlergebnis anzufechten.
Manipulation Nr. 3
Am 02. März 2024 wurde eine Aufstellung des Direktkandidaten für die Landtagswahl im AfD Kreisverband durchgeführt.
https://www.maz-online.de/lokales/brandenburg-havel/brandenburg-havel-afd-broesicke-setzt-sich-im-dritten-wahlgang-knapp-durch-im-kampf-um-die-37VGODQCU5GQVOT4BSETVTPA6A.html
Hier wurde nur ein Mitglied mit eingeschränkter Frist eingeladen. Statt 14 Tage gab es für das besondere Mitglied nur 9 Tage Vorbereitungszeit. Die Begründung des 1. Vorsitzenden Albrecht ist abenteuerlich. Er gab an, dass das Mitglied in den Räumen der Lokalität eines Restaurants Hausverbot hätte..... das hätte er gehört, darum brauche man ihn auch nicht fristgerecht einladen.
Am 21.02.2024 um 10:29 schrieb Michel Albrecht:
Sehr geehrter HerrT.,
das Restaurant "xxxxxx" hat uns mitgeteilt, dass Sie
kürzlich das Lokal aufgesucht, dort als AfD-Mitglied aufgetreten und das
Personal mit unerwünschten Fragen und Infos über Ihre Person belästigt
hätten. Der Betreiber erteilt Ihnen deswegen Hausverbot. Die näheren
Umstände sind uns nicht bekannt und auch nicht von Belang. Jedoch
konnten wir Sie daher zu der Aufstellungsversammlung zur Wahl des
Direktkandidaten zur Landtagswahl, die am 02.03. in diesem Lokal
stattfindet, nicht einladen. Dies ist nicht unsere Entscheidung; wir
teilen Ihnen hiermit lediglich den Grund für Ihre Nicht-Einladung mit.
Am 21.02.2024 um 22:40
Sollte es Ihnen gelungen sein, sich bei Hr. xxxxxx zu entschuldigen und
ihn dazu zu bringen, das Hausverbot zurückzunehmen, dann weisen Sie uns
das bitte nach. Bis dahin ist für uns die Aussage des Restaurants
maßgebend und nicht die Ihrige. Ich habe daher auch keine Veranlassung
zu einer "Richtigstellung".