Brösicke schuldet 2.000,- Euro Abgabe

 

Bei der Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Vorstands am 07.01.2024 kam es ans Licht. Die Kassenprüfung ergab einen Fehlbetrag. Herr Brösicke hatte offenbar vergessen, seiner Verpflichtung zur Mandatsträgerabgabe nachzukommen. Es addierte sich der Fehlbetrag auf stattliche 2.000,-- Euro.

Die wäre ein Grund, ein Parteiordnungsverfahren durch den Vorstand zu beantragen.  - Gut, dass man selbst im Vorstand sitzt und man seine Freunde dort hat, seine guten Freunde.

Kann ja mal passieren, das Zahlen zu vergessen. Stand 08.02.2024

Sollte der Fehlbetrag ausgeglichen sein, bat ich den 1. Vorsitzenden um Information, sodass es hier augenblicklich vermerkt ist.

Darauf einen Ouzo....natürlich auf Kosten des Hauses!

Wahlbetrug?(!)....Dreimalig hintereinander Manipulationen

 Manipulation Nr. 1

Am 07. Januar 2024 wurde der neue Vorstand gewählt.

Nach der Vorstellungrede durften Mitglieder Fragen an den Kandidaten stellen.  - Nicht so von einem Mitglied. Das verhinderte der Versammlungsleiter Riedeldorf. Irgendwie geht Demokratie anders. Keines der Mitglieder erhob seine Stimme ob des Unrechts. 

Brave Mitglieder!

 Manipulation Nr.2

Am 20. Februar 2024 wurden die Kandidaten Zur SVV (StadtVerordneten Versammlung) im AfD Kreisverband aufgestellt. Auch hier ist es üblich ist, dass Kandidaten sich vorstellen und sie von den anwesenden Mitgliedern befragt werden dürfen. Nicht so beim AfD-Kreisverband an der Havel. Da wird einem Mitglied, nämlich mir, das Fragerecht entzogen, mal wieder.

Die abenteuerliche Begründung steht im Protokoll der Wahlversammlung: 

"Zuvor ist er durch Eigeninteresse geleitete Fragen aufgefallen. 
Diese Fragen dienten lediglich zum Stören und Demoralisieren der Kandidaten. 
Der Versammlungsleiter nahm diese Fragen auf Grund fehlenden Bezugs nicht an."

Daraus ist zu entnehmen, dass nur genehme Fragen erlaubt sind.- 1989 hatte es hier offensichtlich in diesem Kreisverband nie gegeben.

Anmerkung:

Das Recht, Fragen an den Kandidaten zu stellen, wird hier ausschließlich dem Fragesteller verwehrt, da man glaubt, dass seine Fragen abzuwehren sind, da sie durch "Eigeninteresse" geleitet sind. "Eigeninteresse" ist offenbar KV-schädlich.

Woher weiß der Versammlungleiter, was der Inhalt der Frage ist, bevor sie gestellt wurde? - Er nimmt schon einmal hellseherisch auch einen "fehlenden Bezug" an.

Hier wird präventiv ein Kommunikationsverbot in undemokratischer Weise durchgesetzt. Selektiert wird zwischen "störenden, demoralisierenden" Fragen und normalen Fragen. Der VL greift damit in die Autonomie eines Mitglieds ein, aber auch in das Persönlichkeitsrecht des befragten Kandidaten, dem die Möglichkeit auf Beantwortung, bzw. Nichtbeantwortung genommen wird.

Auch den anwesenden Wählern ist somit die Gelegenheit entzogen worden, sich selbst ein umfassendes Bild des Kandidaten zu machen, wenn dieser nur auf genehme Fragen antwortet. Stichwort: "Betreutes Wählen"

Bereits im Jahr 2021 hatte der VL einen Parteiausschluss befürwortet, das er mit Stellen von provokativen Fragen an den Kandidaten begründete. 

Zitat: 

 

Ergebnis:

Herr Riedelsdorf als Versammlungsleiter hat auch hier erneut manipulativ in Form von Zensur in den Wahlakt eingegriffen. Er versuchte auf diese Weise, Kandidaten aus dem Vorstand vor eventuellen Blößen zu schützen. - Wäre den Wählenden der Fragegegenstand und die Stellungnahme des Kandidaten bekannt gewesen, bestünde die Möglichkeit eines anderen Wahlergebnisses. - Daher ist dieses Wahlergebnis anzufechten.

 

Manipulation Nr. 3 

Am 02. März  2024 wurde eine Aufstellung des Direktkandidaten für die Landtagswahl im AfD Kreisverband durchgeführt.

https://www.maz-online.de/lokales/brandenburg-havel/brandenburg-havel-afd-broesicke-setzt-sich-im-dritten-wahlgang-knapp-durch-im-kampf-um-die-37VGODQCU5GQVOT4BSETVTPA6A.html

Hier wurde nur ein Mitglied mit eingeschränkter Frist eingeladen. Statt 14 Tage gab es für das besondere Mitglied nur 9 Tage Vorbereitungszeit. Die Begründung des 1. Vorsitzenden Albrecht ist abenteuerlich. Er gab an, dass das Mitglied in den Räumen der Lokalität eines Restaurants Hausverbot hätte..... das hätte er gehört, darum brauche man ihn auch nicht fristgerecht einladen.

 

Am 21.02.2024 um 10:29 schrieb Michel Albrecht:                            
 
Sehr geehrter HerrT.,                                                                                                      
das Restaurant "xxxxxx" hat uns mitgeteilt, dass Sie kürzlich das Lokal aufgesucht, dort als AfD-Mitglied aufgetreten und das Personal mit unerwünschten Fragen und Infos über Ihre Person belästigt hätten. Der Betreiber erteilt Ihnen deswegen Hausverbot. Die näheren Umstände sind uns nicht bekannt und auch nicht von Belang. Jedoch konnten wir Sie daher zu der Aufstellungsversammlung zur Wahl des Direktkandidaten zur Landtagswahl, die am 02.03. in diesem Lokal stattfindet, nicht einladen. Dies ist nicht unsere Entscheidung; wir teilen Ihnen hiermit lediglich den Grund für Ihre Nicht-Einladung mit. 

Am 21.02.2024 um 22:40

Sollte es Ihnen gelungen sein, sich bei Hr. xxxxxx  zu entschuldigen und ihn dazu zu bringen, das Hausverbot zurückzunehmen, dann weisen Sie uns das bitte nach. Bis dahin ist für uns die Aussage des Restaurants maßgebend und nicht die Ihrige. Ich habe daher auch keine Veranlassung zu einer "Richtigstellung".